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FSK und Jugendschutz

Kino ist eine besondere Erfahrung.
Spannende Geschichten auf einer großen Leinwand in beeindruckender Tonqualität erzählt zu bekommen ist etwas anderes, als Filme zu Hause auf dem Fernseher oder anderen Geräten zu sehen.
Deshalb gibt es bei einem Kinobesuch mit Kindern oder Jugendlichen Vorschriften und Gesetze, die zu beachten sind.
Wir im CinePlanet 5 nehmen die FSK und Jugendschutz wichtig - deshalb möchten wir an dieser Stelle darüber aufklären.

Die Altersfreigabe-Kennzeichnungen nehmen nicht wir als Kinobetreiber, sondern die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) vor - eine Einrichtung der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO).
Die FSK-Kennzeichnungen sind gesetzliche Vorgaben, derer wir verpflichtet sind, Folge zu leisten - keine Handlungsempfehlungen. 

Dabei beschränkt sich die Prüfung der FSK nicht nur auf Filme sondern jegliche Inhalte auf unserer Leinwand - wie auch Werbespots und Trailer. 
Dabei ist es nicht unüblich, dass Trailer mit einer geringeren Altersfreigabe gekennzeichnet sind als der Film später tatsächlich haben kann. 
Zudem wird die Prüfung der FSK für einen Film im Vergleich zur Veröffentlichung des Trailers zu einem deutlich späteren Zeitpunkt vorgenommen.
Zusätzlich dazu haben wir ein Theater Management System, welches diese Altersfreigaben automatisiert prüft und kontrolliert. Trailer und Werbespots können wir aus diesem Grunde auch nur dann abspielen, wenn die Altersfreigabe mit dem Film identisch ist. 

  • FSK ab 0 (ohne Altersbeschränkung)  - zugelassen für Kinobesucher jeden Alters    
    Kinder unter 6 Jahren müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sein

  • FSK ab 6 - zugelassen für Kinobesucher, die mind. 6 Jahre alt sind
                     Kinder, die jünger als 6 Jahre sind, dürfen den Film auch nicht in Begleitung
                     einer personen-oder erziehungsbeauftragten Person besuchen
                     Für den Zweifelsfall ist ein Altersnachweis vorzulegen

  • FSK ab 12 - zugelassen für Kinobesucher, die mind. 12 Jahre alt sind                        
                        Ausnahme gemäß § 11 Abs. 2 JuSchG: Parental Gudiance (PG) - Regelung:
                        Kinder zwischen 6 und 11 Jahren dürfen in Begleitung einer
                        personenberechtigten Person den Film besuchen 

  • FSK ab 16 - zugelassen für Kinobesucher, die mind. 16 Jahre alt sind
                       Die Begleitung von Erziehungsberechtigten spielt dabei keine Rolle
                       und ermöglicht nicht den Zutritt von Personen, die noch keine 16 Jahre
                       alt sind. Es ist ein Ausweis mit sich zu führen, der im Zweifelsfall bei einer
                       Alterskontrolle vorzulegen ist
                       ohne Altersnachweis kann kein Einlass zum Film gewährt werden

  • FSK ab 18 (Keine Jugendfreigabe) - für Kinobesucher, die mind. 18 Jahre alt sind
                      Die Begleitung von Erziehungsberechtigten spielt dabei keine Rolle und 
                      ermöglicht nicht den Zutritt von Personen, die noch keine 18 Jahre alt
                      sind. Es ist ein Ausweis mit sich zu führen, der im Zweifelsfall bei einer
                      Alterskontrolle vorzulegen ist
                      ohne Altersnachweis kann kein Einlass zum Film gewährt werden

Diese Vorgaben sind für uns als Kinobetreiber und für die Kinobesucher bindend.

Weitere Informationen unter:
Allgemeiner Jugendschutz
FSK Spio
HDF Jugendschutz